Von Anian Liebrand
National- und Ständerat haben in der Schlussabstimmung vom 14. Dezember 2018 beschlossen, die Rassismus-Strafnorm um den Begriff der «sexuellen Orientierung» zu erweitern. Ein überparteiliches Komitee hat gegen dieses «Zensurgesetz» das Referendum ergriffen.
Dass die Forderung im Raum steht, auch Diskriminierung aufgrund der gefühlten Geschlechtsidentität (sogenannte «Transgender» oder «Menschen eines dritten Geschlechts») rechtlich zu verankern, ist bekannt. Dieser Begriff würde völlig unklare Parameter umfassen, da sogenannte Transgender ihre Identität über ihre Gefühle definieren, die im Widerspruch stehen zu ihrem objektiv feststellbaren, biologischen Geschlecht. Das Recht würde sich so komplett vom Realitätsprinzip verabschieden – die Büchse der Pandora wäre geöffnet.
Seit ihrer Einführung 1995 ist die Rassismus-Strafnorm höchst umstritten – gerade auch, weil sie naturgemäss von politischer Natur ist. Kritiker bemängeln, dass es bei vergangenen Urteilen mitunter nicht um die Bekämpfung von Rassendiskriminierung ging, sondern um die Aburteilung pointierter Meinungsäusserungen zu Migrationsthemen. Ein Beispiel aus jüngerer Vergangenheit: die Verurteilung zweier SVP-Kader wegen eines Inserates, das einen Gewaltakt mit der Überschrift «Kosovaren schlitzen Schweizer auf» kommentierte. Oder noch jünger: die Verurteilung zweier JSVP-Exponenten wegen eines Plakats, das Missstände auf Fahrenden-Transit- plätzen mit «Ausländische Zigeuner» betitelte.
Was kommt als Nächstes?
Man muss klar festhalten: Die Rassismus-Strafnorm wird missbraucht, um unliebsame politische Gegner mundtot zu machen. Diese Problematik verschärft sich weiter, wenn die «Rassendiskriminierung» neu auch den schwammigen Begriff der «sexuellen Orientierung» umfasst. Stellt die sexuelle Einstellung tatsächlich ein (der Rasse vergleichbares) beständiges Merkmal einer Person dar? Ganz grundsätzlich stellt sich die Frage, welche Forderung wohl als nächstes kommt. Alle Menschen mit bestimmten Merkmalen, und seien sie noch so subjektiv eingefärbt, könnten schliesslich Rechtsansprüche auf einen Diskriminierungsschutz anmelden – so, wer eine bestimmte Sprache spricht, einer bestimmten Altersgruppe angehört oder eine bestimmte Haarfarbe hat.
Unnötiges Gesetz
Zusätzliche Gesetze, die vor Diskriminierung schützen, sind schlicht unnötig. Denn wer Menschen in öffentlichen Auseinandersetzungen aufgrund bestimmter Merkmale beleidigt oder herabwürdigt, begibt sich schon heute ins Abseits und erntet gesellschaftliche Ächtung. Hass und Diskriminierung sind in der Schweiz äusserst verpönt. Um sich gegen Ehrverletzung, Beschimpfung, Drohung, üble Nachrede oder Verleumdung zu wehren, bietet das Strafgesetz zudem schon heute solide rechtliche Grundlagen (Art. 173 ff. StGB).
Auf dem Papier stellt die Rassismus-Strafnorm öffentlich geäusserte «Hassreden» unter Strafe. In Tat und Wahrheit, das zeigten die letzten bald 25 Jahre, ist deren Gültigkeitsgebiet stark dehnbar. Auch was die sogenannte Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung betrifft, weiss heute noch niemand genau, welche Meinungsäusserungen die Richter dereinst konkret als diskriminierend auslegen werden.
Ist die Gesetzeserweiterung in letzter Konsequenz nicht ein schwerwiegender Angriff auf Menschen, die der Gender-Ideologie und den Forderungen der Homosexuellen-Verbände auf der Basis christlicher Ethik öffentlich entgegentreten? Sollen künftig alle Gruppen verboten werden, die aus religiöser Überzeugung nicht der Meinung sind, dass Homosexualität «völlig normal» sei?
Christliche im Visier?
Dass mit der christlichen Glaubenslehre begründete Kritik an Homosexualität künftig durchaus rechtliche Folgen haben könnte, zeigt die Diskussion über Äusserungen des Bischofs von Chur, Dr. Vitus Huonder von 2015. Für das öffentliche Zitieren einer Bibelstelle fordern Lobby-Verbände schon heute seine Verurteilung. Beispiele aus anderen Ländern, die Strafnormen gegen die «Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung» bereits kennen, lehren uns, welche Rechtsverluderung da auf uns zukommen könnte. Damit werden auch in der Schweiz Fälle denkbar wie derjenige eines Bäckers in den USA, der sich einem jahrelangen Rechtsstreit ausgesetzt sah, weil er sich – er lehnt die «Ehe für alle» ab – weigerte, für ein gleichgeschlechtliches Paar eine Hochzeitstorte anzufertigen.
Lassen wir uns nicht gegeneinander aufhetzen. Schwule und Lesben sind bereits gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft. Sie haben es nicht nötig, per Gesetz zur schwachen und schützenswerten Minderheit degradiert zu werden. Unterstützen Sie deshalb bitte das Referendum «Nein zu diesem Zensurgesetz»!