Gegen die Meinungsäusserungsfreiheit

Im Urteil des Bundesgerichts vom 13. April 2017 werden die stellvertretende Generalsekretärin und der frühere Generalsekretär der SVP für ein Inserat verurteilt, das im Jahr 2011 einen Sachverhalt genau so dargestellt hat, wie er sich zugetragen hat. Das ist in einer Zeit, in der sich die Gemüter über sogenannte «Fake-News» erhitzen, geradezu absurd. Das Urteil…